Diese Krankenversicherung ist geeignet für Studenten, Sprachschüler und Doktoranden, die in den USA, Kanada oder Mexiko lernen und studieren wollen.
Für Antrag auf J1-Visum und F1-Visum. Die Auslandskrankenversicherung der Care Concept AG bestens geeignet für
diese Visumsarten für Auslandsstudium oder Auslandssemester.
Wer kann sich versichern?
Für deutsche und österreichische Studenten, Sprachschüler, Teilnehmer an Sprachkursen und Besucher von Sprachschulen in den USA, Kanada
oder Mexiko wurde der Spezialtarif Care College USA entwickelt. Diese Krankenversicherung kompensiert die ausgesprochen hohen Kosten
bei Krankheiten, Unfällen oder Haftpflichtschäden, die bei einem Aufenthalt in USA, Kanada oder Mexiko entstehen können und bietet
einen sehr guten Versicherungsschutz.
Der Hauptgrund des Aufenthaltes im Reiseland muss die Aus- bzw. Weiterbildung sein.
Wo gilt der Versicherungsschutz?
Die Auslandskrankenversicherung Care College USA gilt auch für Aufenthalte in Kanada und Mexiko.
Was kostet die Care College USA Krankenversicherung?
Wer ist der Versicherer?
Der Versicherer ist die Hansemerkur Reiseversicherung AG, Hamburg.
Welche Leistungen sind im Versicherungsumfang enthalten?
Versichert sind in der Krankenversicherung für die USA, Kanada und Mexiko folgende Leistungen:
- ambulante Heilbehandlung beim Arzt
- stationäre Behandlung im Krankenhaus (allgemeine Pflegeklasse)
- medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen (Anschlussheilbehandlung)
- medizinisch notwendiger Transport ins Krankenhaus
- Kostenübernahme bei Arzneimittel und Heilmitteln zu 100 %
- Erstattung bei Besuch im Heimatland erfolgt im Rahmen der Gebührenordnungen (GOÄ bzw. GOZ) bis max. 2,3 facher Satz
- Schwangerschaftsuntersuchungen und -behandlungen sowie Entbindung
(Wartezeit 8 Monate, Selbstbeteiligung je Versicherungsfall 250,- EUR)
- schmerzstillende Zahnbehandlung zu 100 % (bis 250,- EUR, darüber hinaus 50 %)
- Übernahme von 70 % der Kosten für Zahnersatz, maximal bis zu 1.000,- EUR
innerhalb von zwei Versicherungsjahren (die Wartezeit für Zahnersatz beträgt 8 Monate)
- unfallbedingter Zahnersatz wird zu 100 % bis maximal 2.500,- EUR erstattet.
- unfallbedingte Hilfsmittel zu 100 % in einfacher Ausführung
- Sehhilfen bis zu 100,- EUR (Wartezeit 3 Monate)
- Versicherungsschutz im Heimatland bis zu 6 Wochen pro Versicherungsjahr
- Kosten eines medizinisch notwendigen Rücktransportes ins Heimatland zu 100 %
- Überführungs- und Bestattungskosten bei Tod der versicherten Person bis zu 23.000,- EUR
- Nachhaftung bis zu 8 Wochen
Es gibt ein Ausfallgeld von 2.500,- EUR (pro Versicherungsjahr) bei einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung (mindestens
14 Tage) mit anschließender Arbeitsunfähigkeit (insgesamt mindestens 90 Tage).
- Rückerstattung einer Monatsprämie bei Leistungsfreiheit innerhalb eines Versicherungsjahres
- keine Selbstbeteiligung außer bei Entbindungen
- Versicherungsschutz im Heimatland / Drittland
bis zu 14 Tage (Laufzeit bis 3 Monate)
bis zu 28 Tage (Laufzeit ab 4 Monate bis 11 Monate)
bis zu 42 Tage /Versicherungsjahr (Laufzeit ab 12 Monate)
Der Aufenthalt muss der Care Concept AG vorher schriftlich mitgeteilt werden.
Was ist nicht versichert?
Einige Fälle schließt die CareConcept AG vom Versicherungsschutz aus, denn ansonsten würde dies sich auf die Prämie sehr stark auswirken. Generell nicht versichert
sind beispielsweise Versicherungsfälle in denen der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführt,
der Versicherungsfall durch vorhersehbare Kriegsereignisse oder innere Unruhen verursacht wurde oder der Versicherungsnehmer bzw.
die versicherte Person arglistig über die Umstände zu täuschen versuchen, die für den Grund oder die Höhe der Leistung von Bedeutung sind.
Kein Versicherungsschutz besteht darüber hinaus insbesondere
- für die Behandlung im Ausland, die zumindest auch Grund für den Antritt der Reise war,
- für Entziehungsmaßnahmen oder Kuren,
- für Hypnose, psychoanalytische oder psychotherapeutische Behandlung,
- für eine durch Siechtum, Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Behandlung oder Unterbringung sowie
- für Organspenden und deren Folgen.
Die von der Genehmigungsbehörde USIA gestellten Anforderungen an eine Krankenversicherung für J1-Visum und F1-Visum zur Einreise
in die USA werden erfüllt. (auch für J2 / F2 Angehörigen-Visa)
Die Versicherungsbedingungen und Produktinformationen der Care Concept AG
Produkt- und Verbraucherinformationen (IPID) für die Care College USA Krankenversicherung
Versicherungsbedingungen für die Care College USA Krankenversicherung
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Was ist beim Online-Antrag für die Care College USA Krankenversicherung zu beachten?
Maximale Versicherungsdauer:
In der Auslandskrankenversicherung Care College USA sind Aufenthalte von bis zu 60 Monaten versicherbar.
Der Beitrag für die Versicherung ist eine Monatsprämie.
Altersbegrenzung:
Für junge Leute zwischen 12 bis 35 Jahre
Selbstbehalt:
ohne Selbstbehalt
Versicherungsdokumente:
Sie erhalten nach erfolgreicher Antragsprüfung binnen weniger Minuten Ihre Versicherungsdokumente per E-Mail zugeschickt. Diese können
Sie auch zur Beantragung eines Visums nutzen.
Sie erhalten per E-Mail auch einen englischen Versicherungsschein.
Zusätzlich sendet die Care Concept AG Ihnen innerhalb von zwei Werktagen alle Versicherungsunterlagen inklusive Police per Post zu.
Abschlussfrist:
Die Auslandsreisekrankenversicherung Care College USA sollte stets vor Reiseantritt abgeschlossen werden.
Zahlungsmöglichkeit:
Sie können die Zahlung per Überweisung vornehmen oder das Sepa-Lastschriftverfahren auswählen. Dabei ist auch eine monatliche Zahlung möglich.
Zusatzschutz:
Zur weiteren Absicherung Ihres USA/Kanada Aufenthalts wird eine Unfall- und Haftpflichtversicherung empfohlen, die zusammen mit
der Krankenversicherung hier online gekauft werden kann.
Quelle: Abschlußhinweise des Versicherers
Care Concept Service für Sie:
Für Änderungen einer bestehenden Versicherung und Änderung von Kundendaten.
Im
Online-Portal der Care Concept AG können Sie:
- Ihre persönlichen Daten und die Kontaktdaten ändern
- den Versicherungsbeginn der bestehenden Krankenversicherung verschieben
- Ihre Bankdaten ändern oder eine Einzugsermächtigung erteilen
- Sie können die Auslandskrankenversicherung kündigen
- Sie können die Versicherung widerrufen
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